HAZEMAG & EPR GmbH – Allgemeine Bedingungen
für Serviceeinsätze

(Stand: 20.06.2022)

Alle Serviceeinsätze, einschließlich Montage- und Inbetriebnahme-Überwachungen sowie allgemeine Service- und Wartungsbesuche, die von HAZEMAG & EPR GmbH oder ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend “Lieferant” genannt) ausgeführt werden, unterliegen ausschließlich diesen Bedingungen sofern nicht ausdrücklich andere mitgeltende Bedingungen zwischen den Parteien vereinbart werden. Alle abweichenden Bedingungen in der Ausschreibung oder der Beauftragung des Bestellers gelten, auch wenn kein Widerspruch erfolgt, nur dann, wenn sie vom Lieferanten schriftlich anerkannt sind. Werden für bestimmte Leistungen besondere Bedingungen vereinbart oder dem Auftrag beigefügt, so gelten diese vorrangig zu diesen Allgemeinen Bedingungen für Serviceeinsätze. Weiterhin gelten diese Allgemeinen Bedingungen für Serviceeinsätze ergänzend und nachrangig zu den Allgemeinen Lieferbedingungen des Lieferanten. Bei unterschiedlicher Auslegung der Versionen in zweisprachigen Texten ist der deutsche Wortlaut maßgeblich. Alle Vereinbarungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Serviceeinsätze, die aufgrund von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung erforderlich sind, und für die der Lieferant haftet, sind von diesen Allgemeinen Bedingungen ausgenommen mit Ausnahme der Klauseln I, IV (außer IV. 1, 7, 8), V und VI. 1 und 2.

 

I. Arbeitssicherheit

Ergänzend zu den in Deutschland geltenden Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsregelungen wird das Servicepersonal des Lieferanten etwaigen darüber hinaus gehenden Sicherheitsbestimmungen des Einsatzlandes oder des Bestellers Folge leisten. Der Besteller wird den Lieferanten rechtzeitig vor Beginn des Serviceeinsatzes über diese Bestimmungen informieren.

 

II. Leistungsumfang bei der Montage- und Inbetriebnahme-Überwachung

Sofern nicht anderweitig geregelt umfasst die Montage- und Inbetriebnahme-Überwachung folgende Leistungen:

Das Servicepersonal des Lieferanten gibt Anleitungen bei der Montage der vom Lieferanten gelieferten Maschine/Anlage.

  1. Nach erfolgter Montage führt das Servicepersonal eine visuelle Kontrolle auf Vollständigkeit und Richtigkeit durch.
  2. Das Servicepersonal des Lieferanten überwacht den Inbetriebnahme-Prozess und unterstützt das Personal des Bestellers darin die Maschine/Anlage erfolgreich in Betrieb zu nehmen.
  3. Während des Leistungstests unterstützt das Servicepersonal des Lieferanten den Besteller bei der korrekten Durchführung der Tests und der Messung der Leistungsparameter.
  4. Während des gesamten Prozesses schult das Servicepersonal des Lieferanten das Personal des Bestellers, damit dieses die gelieferte Maschine/Anlage gemäß den Bestimmungen der Bedienungsanleitung des Lieferanten betreiben und warten und somit die bestmögliche Leistung erreichen kann.

 

III. Leistungsumfang bei allgemeinen Service- und Wartungsbesuchen

Sofern nicht anderweitig geregelt umfassen vom Besteller beauftragte allgemeine Service- und Wartungsbesuche folgende Leistungen:

Das Servicepersonal des Lieferanten führt eine visuelle Kontrolle der Maschine/Anlage durch und prüft den Status und die Einstellungen.

  1. Um die Leistung der Maschine/Anlage zu steigern, unterbreitet das Servicepersonal des Lieferanten Verbesserungsvorschläge und passt wenn erforderlich die Einstellungen der Maschine/Anlage an.
  2. Etwaige Störungen werden analysiert und soweit benötigte Hilfsmittel und Teile verfügbar sind, nimmt das Servicepersonal des Lieferanten Reparaturen und Austauscharbeiten vor.
  3. Sofern relevant bietet das Servicepersonal des Lieferanten auch Hilfestellungen für angrenzendes Equipment in der Anlage.
  4. Das Servicepersonal des Lieferanten erteilt Training für den Betrieb und die Wartung der Maschine/Anlage und erläutert die Bedienungs- und Wartungsvorschriften

 

IV. Verpflichtungen des Bestellers

Geplante Servicebesuche meldet der Besteller dem Lieferanten frühzeitig an, mindestens 4 Wochen vor Beginn.

  1. Der Besteller unterstützt den Lieferanten bei der Beschaffung notwendiger Visa und Arbeitserlaub-nisse im Land des Bestellers und stellt etwaige erforderliche Dokumente dafür bereit.
  2. Der Besteller organisiert einen sicheren Transfer vom/zum Flughafen oder Bahnhof sowie jegliche Transporte vor Ort bei Ankunft per Flug oder Zug.
  3. Der Besteller ist verpflichtet den Lieferanten vor dem Servicebesuch über Sicherheitsregeln zu informieren, die aufgrund lokaler Gesetze oder Bestimmungen des Kunden einzuhalten sind.
  4. Der Besteller stellt dem Servicepersonal des Lieferanten eine angemessene Unterkunft und Verpflegung nach europäischem Standard zur Verfügung, die folgendes beinhaltet:
    • Stabile Internetverbindung
    • Zugang zu internationalen Telefonverbindungen
    • deutsch- oder englischsprachiges Personal bei der Rezeption
    • Restaurant oder Kantine für Verpflegung
    • eine Auswahl an kalten und warmen Getränken und Gerichten
    • Reinigungsservice für persönliche Kleidung
    • Tägliche Reinigung des Zimmers und täglicher Handtuchwechsel
    • Ein bequemes Bett und wöchentlicher Bettwäsche-Wechsel
    • Ein Schrank
    • Ein Schließfach (im Zimmer)
    • Ein eigenes Badezimmer, inklusive Toilette und Dusche mit kaltem und warmem Wasser
    • Klimaanlage oder Heizung (je nach Klimabedingungen)
  1. Der Besteller stellt ein Mindestmaß an Arbeits- und Sicherheitsstandards für das Servicepersonal des Lieferanten sicher, inklusive:
    • Büroarbeitsplatz mit Arbeitsmitteln
    • Diebstahlsichere Lagermöglichkeit in der Nähe des Einsatzorts
    • Internetzugang
    • Erste-Hilfe (Ersthelfer, Erste Hilfe-Equipment) und Zugang zu medizinischer Versorgung, wenn erforderlich
  1. Der Besteller ist verpflichtet Zahlungen pünktlich zu leisten.

Sofern zutreffend bereitet der Besteller die Baustelle inklusive Beton- und Fundamentarbeiten gemäß den Anforderungen des Lieferanten vor.

  1. Der Besteller ist für die Bereitstellung von Werk- und Hebezeugen und Kranen gemäß den Anforderungen des Lieferanten verantwortlich.
  2. Notwendige Ersatz- und Verschleißteile sind vom Besteller zur Verfügung zu stellen. Das Servicepersonal des Lieferanten baut nur Original-Ersatz- und Verschleißteile ein.
  3. Der Besteller stellt bei Bedarf geschultes und ungeschultes Personal gemäß den Anforderungen des Lieferanten zur Verfügung. Mindestens eine Person des Bestellers ist verantwortlich und spricht Deutsch und/oder Englisch.
  4. Die Bereitstellung einer ausreichenden Energieversorgung, von Hilfsmitteln etc. gemäß den Anforderungen des Lieferanten obliegt der Verantwortung des Bestellers.
  5. Sofern zutreffend stellt der Besteller jegliche Materialien für die Durchführung von Leistungstests bereit und unterstützt diese soweit notwendig.
  6. Bei Serviceeinsätzen, die aufgrund von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung erforderlich sind, und für die der Lieferant haftet, erstattet der Lieferant dem Besteller alle nachweislich entstandenen Kosten aus den oben genannten Unterklauseln 9-13.

 

V. Verpflichtungen des Lieferanten und seines Servicepersonals

Vor der Abreise übermittelt der Lieferant dem Besteller die persönlichen Daten des Servicepersonals wie Name, Passnummer, Geburtstagsdatum und Geschlecht.

  1. Der Lieferant setzt nur qualifiziertes und erfahrendes Servicepersonal ein, das Zeichnungen lesen und erklären kann und fließend Deutsch und Englisch spricht, sofern keine anderen Sprachkenntnisse vereinbart wurden.
  2. Das Servicepersonal des Lieferanten verfügt über gute Sozialkompetenz und ist in der Lage das Personal des Bestellers umfassend und gut verständlich zu trainieren.
  3. Das entsendete Servicepersonal trägt eine angemessene persönliche Schutzausrüstung, die es selbst mitbringt.
  4. Es obliegt der Verantwortung des Lieferanten sicherzustellen, dass sein Servicepersonal alle erforderlichen Impfungen und ausreichenden Versicherungsschutz hat.
  5. Sollte das entsendete Servicepersonal erkranken oder einen Unfall erleiden, der ein Fortsetzen des Serviceeinsatzes nicht zulässt, wird der Lieferant innerhalb einer angemessenen Zeit für Ersatz sorgen. Alle Kosten, die unmittelbar daraus resultieren, trägt der Lieferant.
  6. Der Lieferant ist verantwortlich Servicesteuer im Land des Bestellers zu tragen, sofern diese anfällt. Mehrwertsteuer ist hierbei nicht inbegriffen und ist vom Besteller zu zahlen.

 

VI. Arbeitszeit

Die tägliche Arbeitszeit des Servicepersonals des Lieferanten beträgt 8 Stunden pro Tag, darüber hinaus gehende Arbeitsstunden sind Überstunden. Insgesamt darf die tägliche Arbeitszeit inklusive Überstunden max. 10 Stunden betragen und die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten.

  1. Zwischen dem Ende des einen und dem Beginn des nächsten Arbeitstages ist eine Pause von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Beträgt die Arbeitszeit pro Tag 6 Sunden, steht dem Servicepersonal des Lieferanten eine mindestens 30-minütige Pause zu, beträgt die Arbeitszeit pro Tag mehr als 9 Stunden verlängert sich die Pausenzeit auf mindestens 45 Minuten.
  2. Arbeitszeiten an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen sind zusätzlich zu vergüten. Wochenenden und Feiertage richten sich nach dem Land des Bestellers.
  3. Reisezeit zählt als Arbeitszeit.
  4. Leerlaufzeiten, für die der Besteller verantwortlich ist, werden als Arbeitszeit berechnet. Ist der Leerlauf auf den Lieferanten zurückzuführen, so wird diese Zeit nicht in Rechnung gestellt.
  5. Die Arbeitszeit wird täglich vom Servicepersonal des Lieferanten schriftlich festgehalten und ist regelmäßig von einer verantwortlichen Person des Bestellers zu unterzeichnen.
  6. Wenn der Serviceeinsatz mehr als 3 Monate ohne Unterbrechung andauert, ist das Servicepersonal des Lieferanten zu einer Heimreise berechtigt. Die Reisekosten hierfür sind vom Besteller zu tragen.

 

VII. Ausgaben und Rechnungen

Wenn nicht anderweitig vereinbart und kein Pauschalpreis vereinbart ist, sind die Kosten wie folgt zu tragen:

Kosten für An-/Abreise: Flug- oder Zugtickets werden vom Lieferanten gebucht und dem Besteller in Rechnung gestellt. Für Reisezeiten unter 6 Stunden wird bei Flügen Economy Class und bei Zügen 2. Klasse gebucht. Bei Reisezeiten von 6 oder mehr Stunden wird Premium Economy oder Business Class bzw. 1. Klasse gebucht. Bei An-/Abreise mit eigenem Fahrzeug stellt der Lieferant Fahrtkosten in Höhe von 0,80 EUR/km in Rechnung.

  1. Zusatzkosten für Umbuchungen oder Übergepäck: Jegliche Kosten, die aufgrund von Umbuchungen oder Übergepäck entstehen, werden vom Lieferanten getragen und an den Besteller weiterbelastet, es sei denn die Kosten sind eindeutig vom Lieferanten verursacht.
  2. Transfers vor Ort: Wenn das Servicepersonal des Lieferanten per Zug oder Flug anreist, organisiert und zahlt der Besteller den Transfer vom/zum Flughafen oder Bahnhof sowie die täglichen Transfers von/zur Baustelle. Bei einer Anreise mit eigenem Fahrzeug werden Fahrten mit 0,80 EUR/km in Rechnung gestellt.
  3. Unterkunft und Verpflegung: Jegliche Kosten für Unterbringung und Verpflegung auf der Baustelle für das Servicepersonal des Lieferanten sind vom Besteller zu tragen. Mahlzeiten außerhalb der Baustelle zahlt das Servicepersonal. Die Auslöse ist in den Serviceraten enthalten und nicht separat zu entrichten.
  4. Übrige Ausgaben: Kosten für Versicherungen und Impfungen, soweit erforderlich, trägt der Lieferant. Kosten für Visa und Arbeitsgenehmigungen werden vom Lieferanten gezahlt und an den Besteller weiterberechnet.
  5. Die Arbeitszeit des Servicepersonals des Lieferanten wird basierend auf Zeitnachweisen nach Tagen in Rechnung gestellt. Die Tagessätze sind wie im Angebot des Lieferanten oder im Vertrag genannt.
  6. Überstunden werden basierend auf Zeitnachweisen nach Stunden berechnet. Die Sätze hierfür sind wie im Angebot des Lieferanten oder im Vertrag genannt.
  7. Serviceleistungen werden monatlich abgerechnet. Das Zahlungsziel beträgt jeweils 30 Tage ab Rechnungsdatum sofern nicht anderweitig vereinbart.
  8. Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises sind die Kosten für An-/Abreise, Unterkunft und Verpflegung und übrige Ausgaben inbegriffen. Arbeitszeit, die über die vereinbarte Arbeitszeit pro Woche hinausgeht, wird zusätzlich zum Pauschalpreis als Überstunden in Rechnung gestellt.

 

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48249 Dülmen
Deutschland

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